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Stiftung

Der Förderverein für das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter e.V. hat die gemeinnützige Stiftung „Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter“ errichtet. Vorrangiger Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Kinder- und Jugendhospizes Sternenlichter sowie der Palliativ-Versorgung für Kinder
und Jugendliche.

Die Stiftung bietet die Möglichkeit von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. So bietet sie allen, die die sich mit dem Motto „Lebensbegleitung statt Sterbebegleitung“ verbunden fühlen, einen hervorragenden Ansatzpunkt, dem Stifter zu folgen und entweder zu Lebzeiten oder in Form von testamentarischen Verfügungen dieses Thema zu unterstützen.

Stiftungskonto: 

Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter

IBAN: DE88 2605 0001 0056 0828 29

BIC: NOLADE21GOE

Sparkasse Göttingen

Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens: Verwendungszweck: „Zustiftung“ 

Spenden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke: Verwendungszweck „Spende“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 

Alle Informationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der Internetseite des Stiftungsportals Südniedersachsen:

https://www.stiftungsportal-suedniedersachsen.de/stiftungsregister/stiftungen/stiftung-kinder-und-jugendhospiz-sternenlichter/

Fürsorgliches Kind
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