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Geldauflagen
Eine Geldauflage ist eine im Strafrecht (§ 153a StPO) häufige Maßnahme, bei der ein Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse eingestellt wird. Geldauflagen müssen von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angeordnet werden.
Auch unser Kinder- und Jugendhospiz erhält Geldauflagen, um unsere schwerstkranken Gäste und ihre Familien bestmöglich versorgen zu können.
Sie haben Fragen zu Geldauflagen oder benötigen Informationsmaterial? Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
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