
Geldauflagen
Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die Möglichkeit, Geldauflagen aus Strafverfahren gemeinnützigen Organisationen zuzuweisen. Das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter freut sich über die Berücksichtigung im Rahmen solcher Zuweisungen.
Geldauflagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer hospizlichen Arbeit. Sie helfen dabei, Familien mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen zu begleiten, Entlastungsangebote vorzuhalten und gemeinsame Momente voller Lebensqualität zu ermöglichen. Da viele unserer Leistungen nicht oder nur teilweise durch die Kranken- und Pflegekassen refinanziert werden, sind wir auf zusätzliche Unterstützung angewiesen.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter erfüllt die Voraussetzungen für die Entgegennahme von Geldauflagen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen erforderlichen Informationen zur Verfügung und gewährleisten eine ordnungsgemäße Verwaltung sowie die notwendige Rückmeldung über Zahlungseingänge.
Geldauflagen sind für uns weit mehr als eine formale Zahlung. Sie ermöglichen konkrete Unterstützung für Familien mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen in unserer Region und leisten einen wertvollen Beitrag zur Kinder- und Jugendhospizarbeit.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
📞 0551 / 4956660
📩 info @ sternenlichter-goettingen.de

