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Fragen und Antworten – FAQ
FAQ
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Sterben im Kinder- und Jugendhospiz
Ein Kinder- und Jugendhospiz ist nicht mit einem Hospiz für Erwachsene gleichzusetzen. Kinderhospizarbeit bezieht immer die gesamte Familie mit ein. So kann in einem Kinder- und Jugendhospiz nicht nur das schwerstkranke Kind / der schwerstkranke Jugendliche aufgenommen werden, sondern auch die Eltern (oder andere nahe Bezugspersonen) sowie die Geschwister.
Die Familien können bis zu 28 Tage im Jahr ins Kinder- und Jugendhospiz kommen, um sich ein wenig zu erholen und neue Kraft zu sammeln. Voraussetzung für den Aufenthalt im Kinder- und Jugendhospiz ist die Diagnose der lebensverkürzenden Erkrankung des Kindes. Viele Familien kommen somit über Jahre hinweg immer wieder in ein Kinder- und Jugendhospiz, um sich von dem oft psychisch stark fordernden Alltag zu entlasten. Kommt das betroffene Kind / der betroffene Jugendliche in die letzte Lebensphase, ist der Aufenthalt nicht auf 28 Tage beschränkt. Die Betroffenen versterben dann im Kinder- und Jugendhospiz.
Im Anschluss steht die Trauerbegleitung der Familie im Zentrum der Arbeit. Auch der gegenseitige Austausch der Eltern untereinander, der ein Gefühl des „Nicht-Alleinseins“ vermittelt, ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderhospizarbeit.
Kinder und Jugendliche, die Gast in einem Hospiz sind, leiden an einer unheilbaren, lebensverkürzenden Erkrankung. Das können zum Beispiel fortschreitende Muskel- und Nervenerkrankungen (z.B. Muskeldystrophie), unheilbare Stoffwechsel- oder Krebserkrankungen oder schwere Hirnschädigungen durch Frühgeburt oder Unfall sein.
Jedem Betroffenen stehen gesetzlich über die Kranken- und Pflegekassen immer wiederkehrende Aufenthalte in einem Kinder- und Jugendhospiz zu (siehe SGB V, §39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen) – bis zu 28 Tagen pro Jahr. Dabei können sich die Familien frei aussuchen, in welches der aktuell 20 bestehenden stationären Kinder- und Jugendhospize sie gehen, ganz unabhängig von Bundesland oder Landkreis. Eltern können selbst Kontakt mit der Einrichtung aufnehmen – oder über ihren Kinderarzt oder bei einem Aufenthalt in einer Klinik.
Kommt das betroffene Kind / der betroffene Jugendliche in die letzte Lebensphase, ist der stationäre Aufenthalt im Hospiz bis zum Versterben des Betroffenen zeitlich unbegrenzt möglich und nicht an 28 Tage gebunden.
Zur Ruhe kommen, gut aufgehoben sein, gemeinsam mit Eltern und Geschwistern eine schöne Zeit verbringen und die schwere Krankheit für eine Zeit in den Hintergrund treten lassen – das sind die Eckpfeiler der stationären Betreuung in einem Kinder- und Jugendhospiz. Denn in einem Kinder- und Jugendhospiz geht es nicht ausschließlich um die Begleitung in der letzten Lebensphase. Alle Kinder- und Jugendhospize, also auch wir im Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter in Göttingen, begleiten betroffene Familien durch den gesamten Krankheitsverlauf ihres Kindes. Das bedeutet, dass viele Familien über viele Jahre immer wieder in ein Kinder- und Jugendhospiz kommen, um sich von ihrem sehr belastenden Alltag ein wenig zu erholen.
Dabei erhalten die Betroffenen von einem multiprofessionellen Team rund um die Uhr die Versorgung, die auf ihr Krankheitsbild und ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Lebensbegleitung und die Unterstützung während der gesamten Krankheitsphase der Betroffenen steht im Vordergrund. Das bedeutet, dass auch die Eltern (oder andere wichtige Bezugspersonen) sowie die Geschwister die Möglichkeit haben, im Hospiz aufgenommen zu werden. Die Entlastung der ganzen Familie steht immer im Vordergrund unserer Arbeit. Für alle, also auch für die Eltern und die Geschwister, wird ein vielfältiges Angebot unterschiedlichster Aktivitäten geboten. Vieles ist möglich, aber nicht verpflichtend. Unser Motto im Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter: Alles kann, nichts muss.
Aktuell bieten wir Spenderinnen und Spendern, Interessierten sowie Mitgliedern unseres Fördervereins regelmäßig die Möglichkeit, unser Kinder- und Jugendhospiz im Göttinger Ortsteil Grone zu besichtigen.
Wichtig: Aus Rücksicht auf unsere schwerstkranken Gäste bitten wir dringend darum, keine Spontanbesuche zu machen. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, melden Sie sich gern bei uns:
E-Mail: info @ sternenlichter-goettingen.de(http://sternenlichter-goettingen.de)
Telefon: 0551 / 4956660
Sie haben noch weitere Fragen?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
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